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Recycling von als „ungefährlich“ eingestuften Abfällen

Entnahme und Recycling zum Zweck der Rekultivierung von Abfällen, die als „ungefährlich“ eingestuft wurden nd
– entsprechend den, in der Entscheidung des Woiwoden Niederschesiens Nr. SR. III.6620-1/23/2004 vom 30.03.2004 (mit späteren Änderungen) definierten Bedingungen bezüglich der Herstellung und Recycling von als „ungefährlich“ eingestuften Materialien.

Namen, Kennziffern und Mengen von wiederverwerteten Abfällen [in Mg] sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.